Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der Quintessence Werbung GmbH (nachfolgend "Quintessence") an den Kunden (nachfolgend "Kunde") sowie für alle Dienstleistungen, die Quintessence für den Kunden erbringt. Ergänzend findet das Schweizerische Obligationenrecht Anwendung. Jeder von Quintessence abgeschlossene Kaufvertrag unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle unsere Preise sind unverbindlich. Die Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise werden auf der Grundlage der Rohstoffpreise und Transportkosten berechnet, die am Tag der Erstellung des Angebots oder der Auftragsbestätigung gültig sind. Sie sind daher lediglich indikativ. Aufgrund der starken Schwankungen der Rohstoffpreise und Transportkosten behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise auch für noch nicht ausgeführte Aufträge gegebenenfalls an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Quintessence behält sich das Recht vor, die Modelle jederzeit zu ändern.

Zahlungsbedingungen: Fünfzehn (15) Tage netto. Für alle Bestellungen unter CHF 1'000 oder für neue Konten ist eine Zahlung von 100% bei der Bestellung erforderlich. Für alle anderen Bestellungen ist eine Anzahlung von 50% bei der Bestellung erforderlich, wobei der Restbetrag fünfzehn (15) Tage nach Erhalt der Ware fällig wird.

Eine zusätzliche Verwaltungskostenpauschale von CHF 50 wird automatisch für alle Bestellungen unter CHF 500 berechnet.  

Quintessence berechnet ab drei (3) Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, CHF 30 für jedes weitere Angebot.

Zahlungsverzug - Hat der Kunde seine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollständig beglichen oder hat er nicht schriftlich und begründet Einspruch gegen diese Rechnung erhoben, so befindet er sich in Zahlungsverzug. Der Kunde trägt alle Kosten, die Quintessence aufgrund des Zahlungsverzugs entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Quintessence einen Verzugszins in Höhe von sieben Prozent (7%) sowie eine Mahngebühr in Höhe von CHF 30 pro Mahnung. Quintessence kann jederzeit Dritte mit dem Inkasso beauftragen.

Aus produktionstechnischen Gründen sind bei einzelnen Artikeln Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 10% unvermeidbar. Die tatsächlich gelieferte Menge wird in Rechnung gestellt.

Aufgrund der Beschaffenheit der Medien, Tinten und Drucksysteme sind Farbunterschiede unvermeidbar. Sie sind daher kein Grund zur Beanstandung.

Quintessence behält sich das Recht vor, die Bestellung zu stornieren, wenn sie nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und dies ohne jegliche Entschädigung. Quintessence haftet unter keinen Umständen für die folgenden Verluste, unabhängig von ihrem Ursprung: Einkommens- oder Absatzverluste, Betriebsverluste, entgangene Gewinne oder Verträge, Verlust erwarteter Einsparungen, Datenverluste, Verlust von Arbeits- oder Verwaltungszeit, Imageschäden, Chancenverluste oder moralische Schäden.

Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, das die Erfüllung der vorliegenden AGB verhindert, informiert Quintessence den Kunden innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Eintritt des Ereignisses. Als höhere Gewalt oder Zufall gelten neben den üblicherweise von der Rechtsprechung der Schweizer Gerichte anerkannten Fällen ausdrücklich auch Voll- oder Teilstreiks, Aussperrungen, Aufruhr, Unfälle und Verzögerungen während des Transports, Boykotte oder andere Aktionen industrieller Art oder Handelsstreitigkeiten, zivile Unruhen, Aufstand, Krieg, Unwetter, Epidemien, Blockierung der Transport- oder Versorgungsmittel aus jedwedem Grund, Erdbeben, Feuer, Sturm, Überschwemmung, Wasserschäden, staatliche oder gesetzliche Beschränkungen, gesetzliche oder behördliche Änderungen der Vermarktungsformen, Computerausfall, Blockierung der Telekommunikation, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Telekommunikationsnetze, und alle anderen Fälle, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und die normale Erfüllung des Vertragsverhältnisses verhindern. Sämtliche Verpflichtungen der Parteien werden für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt entschädigungslos ausgesetzt. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, kann die betreffende Transaktion auf Antrag von Quintessence oder des Kunden ohne Entschädigung auf beiden Seiten beendet werden. Die Nichtzahlung durch den Kunden kann nicht durch ein Ereignis höherer Gewalt gerechtfertigt werden.

Die Ware reist immer auf Risiko des Kunden. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen in der Schweiz nur in CPT (auf der Grundlage der neuesten Incoterms). In besonderen Fällen kann die Lieferung nach schriftlicher Vereinbarung auch in EXW (ab Werk, vereinbarter Ort) erfolgen. Letzteres gilt auch für Waren, die vom Kunden abgeholt werden. In jedem Fall obliegt die Versicherung gegen Schäden jeglicher Art dem Kunden. Jegliche Haftung von Quintessence ist diesbezüglich ausgeschlossen. Quintessence übernimmt darüber hinaus keine Haftung für den Fall, dass die Ware nicht rechtzeitig und in gutem Zustand bei ihr eintrifft.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Quintessence. Der Kunde erkennt diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich an und ermächtigt Quintessence, alle Maßnahmen zu ergreifen, die er zur Wahrung der Rechte für sinnvoll erachtet.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort zu überprüfen. Beanstandungen, die in keinem Fall den Rechnungsbetrag übersteigen dürfen, sind spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich an Quintessence zu richten.

Liegen Mängel vor, die bei der üblichen Kontrolle nicht entdeckt werden können, müssen Beanstandungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich erfolgen; sie werden nur dann berücksichtigt, wenn die Ware keiner Umbildung oder Umbildung unterzogen wurde und der Kunde darauf achtet, dass Quintessence Rückgriffsansprüche gegen seinen Lieferanten wahren.

Alle anderen als die oben genannten Ansprüche sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.

Forderungen von Quintessence, die aus diesem Vertrag abgeleitet werden, sind nicht aufrechenbar.

Der vorliegende Vertrag unterliegt im Übrigen dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen, werden von den Walliser Gerichten entschieden.

 

 

Oktober 2020